Patienteninfo

Alle Informationen rund um unsere Praxis und mehr – finden Sie hier, um bestens informiert zu sein und sich optimal betreut zu fühlen.

FAQs

In der Regel beträgt die Wartezeit auf einen Termin weniger als eine Woche. Bei Hausbesuchen kann die Wartezeit auf einen Termin etwas länger sein.

In Ausnahmefällen mache ich bei vereinzelten Krankheitsbildern auch Hausbesuche im Umkreis von ca. 10km.

Eine Behandlung auf Kassenrezept ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler von mir behandelt zu werden.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihren Medikationsplan, Röntgenbilder, Kernspin (MRT-) Aufnahmen, CT-Aufnahmen, Befundberichte etc. mit, soweit diese vorhanden und für Ihre aktuelle Problematik zutreffend sind.

Es kommt darauf an. Bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber erfolgt die Behandlung mit FFP2-Maske, die Sie bitte vor der Betreten der Praxis anlegen.
Bei stärkeren Erkältungssymptomen, egal ob. mit oder ohne Fieber, bitte anrufen. Dann besprechen wir, ob die Behandlung stattfinden kann oder nicht.

Die Praxisräume sind behindertengerecht. Jedoch erfolgt der Zugang über 2 Stufen.

In der Regel sind ausreichend Parkplätze vorhanden.

Terminvereinbarung

  • Eine Terminvereinbarungen ist per Email, telefonisch oder online über Doctolib möglich. Den Link hierzu finden Sie auf unserer Webseite.
  • Bitte bringen Sie zum ersten Termin Röntgenbilder, Kernspin (MRT-) Aufnahmen und Befundberichte mit, soweit sie vorhanden und für Ihre aktuelle Problematik zutreffend sind.

Zahlungsmöglichkeiten

Bei uns können Sie bar oder mit ec-/ und Kreditkarte bezahlen.

Hinweis fuer Beihilfeberechtigte

In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 16. Juli 2013, AZ: O3 12007/1#1 Fenner, teilte das Ministerium mit, dass „… die Festlegung von Höchstsätzen in der Bundesbeihilfeverordnung (…) bewusst keine vollständige Kostendeckung für den Beihilfeberechtigten (beinhaltet). Die Differenz zwischen den Höchstbeträgen und den tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten sind als Eigenbeteiligung der Beihilfeberechtigten zu sehen.“

Heilpraktikerin für Physiotherapie

Seit 15. Februar 2021 habe ich die Zusatzqualifikation Heilpraktikerin für Physiotherapie. Das bedeutet für Sie: Bei (akuten) Beschwerden können Sie direkt zu mir kommen und von mir behandelt werden. Als Heilpraktikerin für Physiotherapie darf ich eigenständig Diagnosen erstellen, was Ihnen den Vorteil verschafft, nicht lange auf einen Facharzttermin warten zu müssen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder online einen Termin, und kommen Sie direkt in meine Praxis.